Freitag, 9. September 2011

Unterhaltspflicht: Wenn Opfer zu Tätern gemacht werden

Die Geschichte ist eigentlich nicht neu. Der Vater eines Kindes vernachlässigt seine Unterhaltspflicht, die Mutter muss das Geld gerichtlich einfordern. In diesem Fall ist aber etwas doch neu. Die Böse ist die Mutter, das Opfer der nicht zahlende Vater. Unglaublich aber wahr, eine Schweizer Boulevardzeitung schafft es tatsächlich in diesem Fall die Mutter zur Täterin zu machen.

Vor kurzem publizierte eine Schweizer Boulevardzeitung einen Artikel, wonach Nationalrätin Chantal Galladé ihren Ex-Partner und Vater ihres Kindes gerichtlich zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht (in Form von Nachzahlungen für die Teuerung) für die gemeinsame Tochter zwingen will. Dabei geht es laut der Zeitung um einen Betrag von 50.- für welchen die böse, gut verdienende Nationalrätin den armen Vater ihres Kindes in die Mühlen der Justiz zerrt. Ausserdem habe sie die Frechheit, dies mit Hilfe ihres Lebenspartners, Nationalratskollegen und Strafrechtsprofessors Daniel Jositsch, zu tun.

Die Kommentarspalten sind voller empörten Meinungen, die Chantal Galladé mit Häme überschütteten und sogar die Zeitungen berichten von wütenden Leserreaktionen, die sich gegen Chantal Galladé richten. Einem SVP Nationalrat platzte ab dieser Ungeheuerlichkeit derart der Kragen, dass er eine Motion einreichen will, welche verhindern soll, dass man Klagen gegen nicht zahlende Elternteile einreichen kann, wenn es sich um Nachzahlungen handelt.

Willkommen in der Bananenrepublik Schweiz, in der Mütter, die für die Rechte ihrer Kinder klagen die Bösen und die nicht zahlenden, gut verdienenden Väter die Opfer sind.

Wie heuchlerisch die Empörungen doch sind. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Teuerung, die in Unterhaltsverträgen vorgesehen ist. Dies ist darum logisch, weil der Wert des Geldes zwischen Geburt und Erwachsenwerden eines Kindes enorm schwanken kann. Im vorliegenden Fall geht es um einen monatlichen Betrag von 50.-, der rückwirkend 3'200.- ausmacht und bis zum 20-25 Altersjahr der Tochter 20'000.- ausmachen kann. Mich würde die Reaktionen der sich empörenden Personen interessieren, wenn ihren Kindern ein solcher Betrag zustehen würde. Ebenfalls würde mich die Reaktion dieser Leute interessieren, wenn ihnen eine solche, ihnen vertraglich zustehende Teuerung, zum Beispiel bei ihrem Lohn nicht ausbezahlt würde.

Wichtiger als das Finanzielle ist aber das Prinzip. Es gibt viele allein erziehende Mütter, die ihren Kindern zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Aus diesem Grund gibt es den Strafbestand „Vernachlässigen der Unterhaltspflicht“ gemäss Art. 217 StGB schliesslich. Natürlich gibt es Väter, die selber am Existenzminimum leben und darauf muss entsprechend Rücksicht genommen werden (dazu weiter unten). In diesem Fall geht es aber um einen Rektor einer Berufsfachschule, der laut kantonalen Richtlinien sehr gut verdient (mehr als Nationalräte). Es kann, darf und soll nicht sein, dass Väter mit solchen Löhnen ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen und die, für sie tatsächlich läppischen 50.- pro Monat, nicht zahlen. Dieser Betrag ist für eine solch gut verdienende Person ein Klacks. Für ein Kind kann dies aber einen Unterschied von 20'000.- machen. Die Empörung über den Betrag hat sich also nicht gegen die klagende Mutter, sondern gegen den nicht zahlenden Vater zu richten.

Dass ein SVP Nationalrat nun Morgenluft wittert und den Strafbestand der „Vernachlässigung von Unterhaltspflichten“ für Nachzahlungen streichen will, ist allerdings Grund zur Empörung. Dies zeugt von einer enormen Geringschätzung allein erziehender Eltern und würde bedeuten, dass die unterhaltspflichtigen Personen geradezu ermutigt werden, zu wenig Unterhalt für ein Kind zu zahlen, da sie kaum Konsequenzen zu befürchten hätten. Die Aussage, es gäbe viele Menschen mit unteren und mittleren Einkommen, die sich eine solche Nachzahlung nicht leisten könnten, zeugt ausserdem von einem grossen Unverständnis und völliger Ahnungslosigkeit des Artikels im Strafgesetzbuch. In diesem steht nämlich, dass sich nur strafbar macht, wer seiner Pflicht nicht nachkommt, obschon er die Mittel dazu hat. Dem eifrigen SVP Nationalrat sei daher empfohlen, sich zu informieren, bevor er sich über vermeintlich ungerechte Strafgesetzbuchartikel empört.

Am lächerlichsten ist aber die Empörung darüber, dass Chantal Galladé sich von ihrem Partner vertreten lässt. Wer bitteschön würde sich in einem ähnlichen Fall nicht von seinem Partner vertreten lassen, wenn dieser Anwalt ist? Wer sich allen ernstes darüber empört, dass Partner (oder auch Freunde) sich gegenseitig unterstützen, hat eine sehr seltsame Auffassung von Beziehungen.

Der wahre Skandal an der Geschichte ist, dass es noch immer Mütter (aber auch Väter) gibt, welche die Unterhaltszahlung von vermögenden Vätern (oder Müttern) an ihre Kinder gerichtlich erzwingen müssen. Alle anderen künstlich hochstilisierten Empörungen in dieser Geschichte sind nichts weiter als heuchlerisch und entbehren jeglicher Grundlage!

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